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Verjährung des Pflichtteilsanspruchs

RechtsprechungErbrechtZak 2010/763Zak 2010, 436 Heft 22 v. 14.12.2010

ABGB §§ 775, 1487

AußStrG § 152

Ein Pflichtteilsanspruch, der gegen die letztwilligen Anordnungen des Erblassers durchgesetzt werden muss, verjährt gem § 1487 ABGB in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag der Errichtung des Protokolls über die Übernahme der letztwilligen Anordnungen durch den Gerichtskommissär zu laufen.

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