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Ausschluss der Erwachsenenadoption für Muslime verstößt nicht gegen den ordre public

RechtsprechungFamilienrechtZak 2010/761Zak 2010, 435 Heft 22 v. 14.12.2010

IPRG §§ 6, 26 Abs 1

ABGB § 180a

Im Fall der Adoption einer bereits volljährigen Person mit anderer Staatsangehörigkeit sind gem § 26 Abs 1 IPRG die Voraussetzungen der Annahme und der Beendigung der Wahlkindschaft nicht nur nach dem Personalstatut jedes Annehmenden, sondern kumulativ auch nach dem Personalstatut des Wahlkindes zu beurteilen.

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