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Existenzminimum im Jahr 2011

GesetzgebungZak 2010/754Zak 2010, 432 Heft 22 v. 14.12.2010

Da für das Jahr 2011 nach derzeitigem Stand keine außertourliche Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes geplant ist, erhöht sich dieser Richtsatz im Rahmen der Pensionserhöhungsautomatik (BGBl II 2010/360) auf 793,40 €. Im Jahr 2011 gelten damit für die Berechnung des (Unterhalts-)Existenzminimums voraussichtlich die in den folgenden Tabellen angegebenen Werte (zur Berechnung des Existenzminimums siehe Zak 2006/734, 431).

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