Der Autor kommt mit statistischen Methoden zum Schluss, dass das bestehende Ost-West-Gefälle bei Sachwalterschaften (im Westen Österreichs werden weniger Sachwalterbestellungen angeregt und beschlossen als in den östlichen und südlichen Bundesländern) nicht nur auf unterschiedliche soziale Gegebenheiten, sondern auch auf lokale Rechtskulturen zurückgeführt werden kann.