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Widmungswidrige Aufrechnung gegen Akontozahlung verstößt gegen das Aufrechnungsverbot nach § 1440 S 2 ABGB

RechtsprechungSchuldrechtZak 2010/718Zak 2010, 413 Heft 21 v. 30.11.2010

ABGB: § 1440 S 2

Die widmungswidrige Verwendung einer für künftige Leistungen gewidmeten Akontozahlung durch Aufrechnung mit einer Gegenforderung für im Rahmen desselben Vertragsverhältnisses bereits erbrachte Leistungen verstößt gegen das Aufrechnungsverbot nach § 1440 S 2 ABGB, wenn der Zahlende nicht mit solchen Gegenansprüchen rechnen musste.

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