UbG §§ 13, 36 Abs 2, § 38
Nach Beendigung der Unterbringung ist der Rekurs des Patienten bzw des Patientenanwalts gegen die Genehmigung einer besonderen Heilbehandlung (hier: Elektrokrampftherapie), die aufgrund der Rekurserhebung nicht durchgeführt wurde, mangels Rechtsschutzinteresses zurückzuweisen.