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Abweisung der Ausstattungsklage, wenn der Kläger während des erstinstanzlichen Verfahrens verstorben ist

RechtsprechungFamilienrechtZak 2010/667Zak 2010, 391 Heft 20 v. 16.11.2010

ABGB § 1220

Sofern der Ausstattungsanspruch nicht bereits aufgrund einer Zusage einen rechtsgeschäftlichen Anspruch bildet, ist er als höchstpersönlicher Anspruch nicht vererblich.

Der Ausstattungsklage kann nur stattgegeben werden, wenn die Ehe des Anspruchsberechtigten im Zeitpunkt der Entscheidung erster Instanz noch aufrecht ist. Ist der Berechtigte während des erstinstanzlichen Verfahrens verstorben, ist die Klage wegen Unschlüssigkeit infolge Beendigung der Ehe abzuweisen.

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