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Analoge Anwendung der Präklusivfrist auf die "Fünfzehntel-Anhebung"

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2010/16Zak 2010, 18 Heft 1 v. 19.1.2010

MRG § 12a Abs 2, § 46a Abs 2

Das Mietzinsanhebungsrecht nach § 46a Abs 2 MRG ("Fünfzehntel-Anhebung" gegenüber den Rechtsnachfolgern des verstorbenen Geschäftsraummieters im Fall eines "Altmietverhältnisses") muss vom Vermieter innerhalb von sechs Monaten nach Verständigung vom Tod des Mieters geltend gemacht werden, weil die in § 12a Abs 2 MRG vorgesehene Präklusivfrist analog anzuwenden ist.

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