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Ärztliche Aufklärungspflichten vor einer Bandscheibenoperation

RechtsprechungSchadenersatzZak 2010/579Zak 2010, 338 Heft 17 v. 28.9.2010

ABGB § 1295 Abs 1, § 1299

Vor einer Bandscheibenoperation muss der Patient über das zwar geringe, aber typische und mit Lebensgefahr verbundene Operationsrisiko der Verletzung der Aorta aufgeklärt werden. Im Rahmen seiner Aufklärungspflichten hat der Arzt auf typische Risiken unabhängig von ihrer statistischen Wahrscheinlichkeit hinzuweisen.

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