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Anspannung wegen grundloser Aufgabe einer gut bezahlten Arbeitsstelle

RechtsprechungFamilienrechtZak 2010/568Zak 2010, 333 Heft 17 v. 28.9.2010

EheG § 66

Wenn ein Unterhaltsschuldner (hier: geschiedener Ehegatte) seine überdurchschnittlich gut bezahlte Erwerbstätigkeit ohne triftige (zB gesundheitliche) Gründe freiwillig aufgibt, ohne Aussicht auf eine ähnlich gut bezahlte Stelle zu haben, ist er auf das bisher erzielte Erwerbseinkommen anzuspannen.

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