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Amtshaftung für Studienverzögerung

ThemaMag. Andreas UlrichZak 2010/566Zak 2010, 330 Heft 17 v. 28.9.2010

Infolge mangelnder Ausstattung mit ausreichenden finanziellen Mitteln herrschen an vielen österr Universitäten wenig zufriedenstellende Studienbedingungen. Hiedurch entstehen für die Studierenden mitunter erhebliche Verzögerungen. In seiner Entscheidung 1 Ob 93/10y = Zak 2010/582, 339 sprach der OGH aus, dass der Bund Studierenden unter bestimmten Voraussetzungen für aus Studienverzögerungen entstehende Schäden haftet.

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