Der Wirtschaftsfaktor Pferd besitzt im Bereich des Freizeit- und Turniersports erhebliche Bedeutung.1 Aufgrund der faktischen Gegebenheiten können Stallbetreiber die Einstellbedingungen meist einseitig festsetzen und auch Änderungen primär nach ihren Vorstellungen durchsetzen. Das ansonsten drohende Problem einer anderweitigen Unterbringung und die Sorge um die richtige Versorgung des Pferdes2 wirken sich spürbar negativ auf die Verhandlungsposition des Einstellers aus. Im Folgenden sollen die rechtliche Einordnung des Einstellvertrags und die Haftung des Stallbetreibers dargestellt werden.