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Der Pferdeeinstellvertrag und die Haftung des Stallbetreibers

ThemaMag. Georgia NeumayerZak 2010/535Zak 2010, 307 Heft 16 v. 14.9.2010

Der Wirtschaftsfaktor Pferd besitzt im Bereich des Freizeit- und Turniersports erhebliche Bedeutung.11Zur volkswirtschaftlichen Bedeutung des Pferdes in Österreich vgl die makroökonomische Studie der Plattform PferdAustria, abzurufen unter: http://www.pferdezucht-austria.at/download/text/2029/StudiePferd.pdf . Aufgrund der faktischen Gegebenheiten können Stallbetreiber die Einstellbedingungen meist einseitig festsetzen und auch Änderungen primär nach ihren Vorstellungen durchsetzen. Das ansonsten drohende Problem einer anderweitigen Unterbringung und die Sorge um die richtige Versorgung des Pferdes22Siehe hierzu die 1. und 2. Tierhalterverordnung (BGBl II 2004/485 und 2004/486) samt Anlagen zu den Mindestanforderungen an die Haltung. wirken sich spürbar negativ auf die Verhandlungsposition des Einstellers aus. Im Folgenden sollen die rechtliche Einordnung des Einstellvertrags und die Haftung des Stallbetreibers dargestellt werden.

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