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Wohnungsgemeinnützigkeit - Nutzungsentgelt nach Eintritt einer nicht privilegierten Person in einen Altvertrag

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2010/512Zak 2010, 295 Heft 15 v. 31.8.2010

WGG § 13 Abs 4, § 20 Abs 1 Z 1 lit b

MRG § 46 Abs 2

Wenn eine nicht privilegierte Person in einen vor dem 1. 3. 1994 geschlossenen "Altmietvertrag" eintritt, kann der Vermieter den Hauptmietzins gem § 46 Abs 2 MRG bis zur Obergrenze des valorisierten Kategorie-A-Mietzinses (derzeit 3,08 €/m2) auf den im Zeitpunkt des Eintritts nach § 16 Abs 2 bis 6

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