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Kilometergeld fällt nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage

RechtsprechungFamilienrechtZak 2010/504Zak 2010, 293 Heft 15 v. 31.8.2010

ABGB § 140

Aufwandsentschädigungen wie Diäten, Taggelder, Nächtigungsgelder und Reisekostenentschädigungen sind zur Hälfte in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen, sofern der Unterhaltspflichtige nicht nachweist, dass sie in einem darüber hinausgehenden Maß zur Abdeckung eines tatsächlich anfallenden beruflichen Mehraufwandes dienen.

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