In 1 Ob 160/09z = Zak 2010/503, 292 hat sich ein verst Senat des OGH mit der umstrittenen Frage auseinandergesetzt, welche Auswirkungen die Insolvenz des Schuldners und die insolvenzrechtlichen Nachwirkungen auf die Bemessung laufender Unterhaltsansprüche haben. Das Ergebnis: Die in den letzten zehn Jahren vorherrschende schuldnerbegünstigende Judikatur wird endgültig aufgegeben.