vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Betriebskosten - Unwirksamkeit der Zustimmung von Mietern zu Hausversicherungen wegen Intransparenz

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2010/477Zak 2010, 275 Heft 14 v. 17.8.2010

MRG § 21 Abs 1 Z 6

KSchG § 6 Abs 3

Gem § 21 Abs 1 Z 6 MRG sind die Prämien für bestimmte Hausversicherungen (insb gegen Glasbruch und Sturmschäden) nur dann im Rahmen der Betriebskosten verrechenbar, wenn die Mehrheit der Hauptmieter dem Abschluss des Versicherungsvertrags zugestimmt hat. Zustimmungserklärungen in den Mietvertragsformularen sind im Fall von Verbraucher-Mietverträgen wegen Verstoßes gegen das in § 6 Abs 3 KSchG vorgesehene Transparenzgebot unbeachtlich, wenn in der Klausel nicht auf die Rechtsfolge der erhöhten Betriebskostenbelastung hingewiesen wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte