Mit der am 1. 7. 2010 in Kraft getretenen Ub-HeimAuf-Nov 2010 wurden zahlreiche Anpassungen im Unterbringungs- und Heimaufenthaltsrecht vorgenommen (siehe Zak 2010/176, 110). Ua ist im Fall der nicht freiwilligen Unterbringung eine zweite Aufnahmeuntersuchung durch einen weiteren Facharzt nicht mehr generell, sondern nur noch auf Wunsch der aufgenommenen Person, ihres Vertreters oder des erstuntersuchenden Abteilungsleiters erforderlich. Der Autor stellt die Neuerungen im Unterbringungsrecht dar und gibt in zwei Tabellen einen Überblick über die einzuhaltenden Fristen und das Rechtsmittelverfahren. Er bewertet die Nov als behutsame Anpassung und geht davon aus, dass der Entfall der Routinemäßigkeit der zweiten Aufnahmeuntersuchung zu einer Aufwertung der Zweituntersuchung führen könnte.