AHG § 1
Ein Rundschreiben, das in engem Zusammenhang mit der hoheitlichen Tätigkeit des Verfassers steht, ist der Hoheitsverwaltung zuzurechnen und kann deshalb Amtshaftungsansprüche auslösen.
OGH 20. 4. 2010, 1 Ob 14/10f
AHG § 1
Ein Rundschreiben, das in engem Zusammenhang mit der hoheitlichen Tätigkeit des Verfassers steht, ist der Hoheitsverwaltung zuzurechnen und kann deshalb Amtshaftungsansprüche auslösen.
OGH 20. 4. 2010, 1 Ob 14/10f