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Sachwalter - Pflicht zur regelmäßigen Prüfung möglicher neuer Leistungsansprüche

RechtsprechungFamilienrechtZak 2010/434Zak 2010, 252 Heft 13 v. 27.7.2010

ABGB §§ 229, 275, 277

Im Rahmen seiner Pflicht, den Vermögensstand des Betroffenen gründlich zu erforschen, hat der Sachwalter regelmäßig zu prüfen, ob aufgrund veränderter Umstände neue Einkommens- bzw Leistungsansprüche geltend gemacht werden können.

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