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Zur fiktiven Berechnung von Pflegekosten

ThemaDr. Gerhard SchmaranzerZak 2010/427Zak 2010, 248 Heft 13 v. 27.7.2010

Wird auf die Anstellung einer professionellen Pflegekraft verzichtet, spricht der OGH in 7 Ob 63/10f = Zak 2010/451, 258 der pflegebedürftigen Person den Ersatz der Bruttolohnkosten (einschließlich der Dienstgeberanteile) zu. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, dass diese Judikatur mit dem schadenersatzrechtlichen Ausgleichsprinzip nicht im Einklang steht.

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