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Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter - Absicherung des Böschungsbereichs über einem Wanderweg

RechtsprechungSchadenersatzZak 2010/408Zak 2010, 238 Heft 12 v. 13.7.2010

ABGB § 1295 Abs 1, § 1298

Eine Gemeinde beauftragte ein Bauunternehmen damit, die Böschungsbereiche über einem durch eine Klamm führenden Wanderweg von lockeren Steinen zu räumen. Dieser Vertrag hat Schutzwirkungen zugunsten der Wanderer, die den Weg benützen.

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