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Dauerrabattklausel in Versicherungsvertrag wegen gröblicher Benachteiligung unwirksam

RechtsprechungSchuldrechtZak 2010/405Zak 2010, 236 Heft 12 v. 13.7.2010

ABGB § 879 Abs 3

VersVG § 8 Abs 3

Eine in Versicherungsbedingungen enthaltene Klausel, die den Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Vertragsauflösung zur Rückerstattung eines Dauerrabatts verpflichtet, unterliegt der Inhaltskontrolle gem § 879 Abs 3 ABGB, weil sie nicht unmittelbar eine Hauptleistungspflicht betrifft, sondern als vertragliche Nebenbestimmung die Folgen der Vertragsauflösung regelt.

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