Die schuldhafte Nichtzahlung von Kammerbeiträgen durch einen Rechtsanwalt stellt nach der Entscheidung der OBDK in der Rs 9 Bkd 4/09 ein Disziplinarvergehen dar.
Die schuldhafte Nichtzahlung von Kammerbeiträgen durch einen Rechtsanwalt stellt nach der Entscheidung der OBDK in der Rs 9 Bkd 4/09 ein Disziplinarvergehen dar.