Zu 6 Ob 231/08a = Zak 2009/639, 397 (Keiler): Die Erheblichkeitsschwelle für den Ersatz entgangener Urlaubsfreude nach § 31e Abs 3 KSchG darf nicht restriktiv gehandhabt werden, sondern ist eine Bagatellgrenze.
Zu 6 Ob 231/08a = Zak 2009/639, 397 (Keiler): Die Erheblichkeitsschwelle für den Ersatz entgangener Urlaubsfreude nach § 31e Abs 3 KSchG darf nicht restriktiv gehandhabt werden, sondern ist eine Bagatellgrenze.