KlGG § 1
Die Widmung als Bauland schließt die Qualifizierung einer Grundfläche als Kleingarten iSd § 1 KlGG nicht aus. Maßgeblich ist die vereinbarte oder tatsächliche Verwendung als Garten zu Erholungszwecken oder für den nicht gewerblichen Gartenbau.
OGH 18. 2. 2010, 6 Ob 17/10h