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Auslegung von AGB - Abrechnungsklausel in einem Sportwetten-Annahmestellenvertrag

RechtsprechungSchuldrechtZak 2010/333Zak 2010, 194 Heft 10 v. 9.6.2010

ABGB §§ 914, 915

Nach stRsp sind Vertragsklauseln in AGB - soweit sie nicht Gegenstand und Ergebnis von Vertragsverhandlungen waren - objektiv unter Beschränkung auf ihren Wortlaut so auszulegen, wie sie sich einem durchschnittlichen Angehörigen des angesprochenen Adressatenkreises unter Berücksichtigung des erkennbaren Regelungszwecks erschließen. Unklarheiten gehen gem § 915 ABGB zulasten des Verwenders.

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