Seit Herbst 2009 ist am HG Wien eines der größten Zivilverfahren der österr Geschichte anhängig. Die explizit als "Sammelklage österreichischer Prägung" titulierte Klage des VKI gegen AWD ermöglicht Einblicke, wie die objektive Klagenhäufung gem § 227 ZPO konkret ausgestaltet sein muss und was dies für die sachliche Zuständigkeit respektive deren Anfechtbarkeit bedeutet. Das OLG Wien als Rekursgericht hat dazu ausgesprochen, dass die Voraussetzungen des § 227 ZPO bereits dann erfüllt sind, wenn sich durch die gemeinsame Anspruchsgeltendmachung ein prozessökonomischer Vorteil einstellt. Die Auswirkungen auf die Praxis und die Problematik einer möglichen gewillkürten Prozessstandschaft soll der vorliegende Beitrag kurz beleuchten.