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Freiwillige Drittzuwendungen fallen nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage

RechtsprechungFamilienrechtZak 2009/268Zak 2009, 174 Heft 9 v. 19.5.2009

ABGB § 140

Regelmäßige, freiwillige Zuwendungen eines Dritten (hier: des Lebensgefährten) an den Unterhaltspflichtigen, die nicht dazu gedacht sind, auch dessen unterhaltsberechtigte Kinder zu unterstützen, fallen nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage.

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