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Beiser, BFH: Unterhaltsersatzrenten nicht einkommensteuerbar, RdW 2009, 298.

LiteraturübersichtSchadenersatzZak 2009/257Zak 2009, 160 Heft 8 v. 5.5.2009

In Abkehr von seiner bisherigen Rsp hält der deutsche Bundesfinanzhof Unterhaltsersatzrenten seit Kurzem nicht mehr für einkommensteuerpflichtig, weil diese lediglich den Entfall der - selbst nicht steuerpflichtigen - Unterhaltsleistungen ausgleichen. Nach Ansicht des Autors ist diese Aussage auf die österreichische Rechtslage übertragbar. Er fordert deshalb, von der Praxis, Unterhaltsrenten nach § 1327 ABGB als steuerpflichtiges Einkommen zu behandeln, abzugehen. Beachte auch 2 Ob 228/08f = Zak 2009/144, 98.

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