In Abkehr von seiner bisherigen Rsp hält der deutsche Bundesfinanzhof Unterhaltsersatzrenten seit Kurzem nicht mehr für einkommensteuerpflichtig, weil diese lediglich den Entfall der - selbst nicht steuerpflichtigen - Unterhaltsleistungen ausgleichen. Nach Ansicht des Autors ist diese Aussage auf die österreichische Rechtslage übertragbar. Er fordert deshalb, von der Praxis, Unterhaltsrenten nach § 1327 ABGB als steuerpflichtiges Einkommen zu behandeln, abzugehen. Beachte auch 2 Ob 228/08f = Zak 2009/144, 98.