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Anspannung auf Zinserträge aus ererbtem Vermögen

RechtsprechungFamilienrechtZak 2009/244Zak 2009, 154 Heft 8 v. 5.5.2009

ABGB § 140

AußStrG § 16

Erträge aus im Erbweg erworbenem Vermögen fallen in die Unterhaltsbemessungsgrundlage. Aufgrund des Anspannungsgrundsatzes hat der Unterhaltspflichtige aus dem geerbten Vermögen angemessene Erträge zu erzielen. Die Anspannung auf die zumutbarerweise erzielbaren Zinserträge kann dabei bereits ab dem Erbfall (Tod des Erblassers) erfolgen.

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