Mit der V BGBl II 2009/116 wurden die in § 6 Abs 1 Z 1 ERVO geregelten Verwaltungskosten-Pauschalsätze von Gemeinnützigen Bauvereinigungen - rückwirkend mit 1. 4. 2009 - auf 195,60 EUR (Miete) bzw 242,40 EUR (Eigentum) pro verwalteter Wohnung angehoben.