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Pflichtteilsauffüllungsanspruch gegen Geschenknehmer - Verzugszinsen, Unredlichkeit

RechtsprechungErbrechtZak 2009/208Zak 2009, 133 Heft 7 v. 21.4.2009

ABGB §§ 784, 785, 951, 952, 1000, 1333 Abs 1

Verzugszinsen für seinen Pflichtteilsauffüllungsanspruch nach § 951 ABGB (Schenkungspflichtteil) kann der Noterbe erst ab der Fälligstellung des Anspruchs gegenüber dem Geschenknehmer verlangen. Für die Fälligstellung ist die Bezifferung des Anspruchs erforderlich.

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