ABGB § 521
WEG § 13 Abs 2
Die Einverleibung von wechselseitigen Wohnungsgebrauchsrechten der Eigentümerpartner am gesamten Mindestanteil wird weder durch die Unzulässigkeit einer Eigentümerservitut noch durch das Verbot der unterschiedlichen Belastung des Mindestanteils (§ 13 Abs 2 WEG) ausgeschlossen. Allerdings scheitert die Verbücherung im vorliegenden Fall daran, dass nach dem Wortlaut der von den Eigentümerpartnern getroffenen Vereinbarung eine inhaltliche oder räumliche Kollision der Wohnungsgebrauchsrechte nicht ausgeschlossen ist. Ob ein Mitgebrauchsrecht von zwei Personen an der gesamten Wohnung, bei dem es zu keiner Kollision käme, verdinglicht werden kann, bleibt offen.