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Vermächtnis von zu begründendem Wohnungseigentum - Durchsetzung mit Klage nach § 43 WEG

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2009/178Zak 2009, 114 Heft 6 v. 7.4.2009

WEG §§ 3, 43, 58 Abs 7

ABGB §§ 437, 653, 812

Das Vermächtnis von erst zu begründendem Wohnungseigentum bildet einen Titel iSd § 3 WEG, wenn der Erblasser Alleineigentümer der Liegenschaft war. Das Legat kann über eine Klage auf Einverleibung des Eigentumsrechts nach § 43 WEG durchgesetzt werden. Der eingeantwortete Erbe ist als Liegenschaftseigentümer auch dann passiv legitimiert, wenn sein Eigentumsrecht noch nicht im Grundbuch eingetragen ist. Die über die Einantwortung hinaus andauernde Nachlassseparation ändert nichts an der Passivlegitimation des Erben.

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