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Verbücherung eines Veräußerungs- und Belastungsverbots zugunsten eines Stiefelternteils

RechtsprechungSachenrechtZak 2009/167Zak 2009, 111 Heft 6 v. 7.4.2009

ABGB § 364c

GBG §§ 93, 94

Aufgrund eines Analogieschlusses gehört auch ein Stiefelternteil oder ein Stiefkind zum Kreis der Angehörigen, zu deren Gunsten gem § 364c ABGB ein Veräußerungs- und Belastungsverbot im Grundbuch eingetragen werden kann. Die Angehörigeneigenschaft des Stiefelternteils oder Stiefkindes iSd § 364c ABGB endet jedoch mit der Auflösung der sie vermittelnden Ehe, zB aufgrund des Todes des Ehegatten.

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