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Kindesunterhalt - keine Rechnungslegungspflicht des betreuenden Elternteils

RechtsprechungFamilienrechtZak 2009/127Zak 2009, 92 Heft 5 v. 24.3.2009

ABGB §§ 140, 150

AußStrG § 135

Der betreuende Elternteil ist grundsätzlich nicht verpflichtet, über die Verwendung des Kindesunterhalts Rechnung zu legen.

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