Die Autoren behandeln einige Fragen zu den Rechtsgeschäftsgebühren bei elektronischen Dokumenten. Abweichend von Rz 507 der Gebührenrichtlinien des BMF (siehe Zak 2007/142, 82) sind sie der Auffassung, dass eine nicht ausgedruckte E-Mail keine Gebührenpflicht auslösen kann, weil es sich um keine Urkunde iSd GebG handelt. Zu dieser Thematik siehe auch Zak 2008/591, 340 und 2008/444, 260.