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Unwirksamkeit der Einwilligung in die Operation nach Arztwechsel?

RechtsprechungSchadenersatzZak 2009/78Zak 2009, 58 Heft 3 v. 10.2.2009

ABGB §§ 863, 1295 Abs 1, § 1299

Wenn ein anderer Arzt als der mit dem Patienten (schlüssig) vereinbarte Operateur den Eingriff vorgenommen hat, haftet der Krankenhausträger aufgrund der fehlenden Einwilligung unabhängig vom Vorliegen eines Behandlungsfehlers für die negativen Folgen der Operation.

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