ABGB §§ 1002, 1004
RAO § 16 Abs 1
Den Rechtsanwalt trifft keine Aufklärungs- bzw Warnpflicht hinsichtlich der Höhe des nach Stundensätzen berechneten Honorars, wenn kein Kostenlimit vereinbart ist und Anhaltspunkte dafür fehlen, dass der für den Mandanten akzeptable Betrag überschritten wird.