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Nachlassseparation wegen befürchteten Verzichts auf Weiterverfolgung familienrechtlicher Ansprüche

RechtsprechungErbrechtZak 2009/71Zak 2009, 55 Heft 3 v. 10.2.2009

ABGB § 812

Die schlüssig dargelegte Besorgnis des Nachlassgläubigers, dass die gesetzlichen Erben im Zeitpunkt des Todes des Erblassers streitverfangene Unterhalts- und Aufteilungsansprüche im Sinn des "Familienfriedens" nicht weiterverfolgen werden, kann die Nachlassseparation rechtfertigen.

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