Wer kennt sie nicht, die vielversprechenden Aufforderungen diverser Unternehmen, einen scheinbar gewonnenen Gewinn einzufordern? Dem EuGH liegt zurzeit die Frage zur Vorabentscheidung vor, ob solche Gewinne am Wohnort des Verbrauchers eingeklagt werden können. Der vorliegende Beitrag wagt eine Entscheidungsprognose.