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Keine Pflicht des Verwalters, Wohnungseigentümer über Angebote abstimmen zu lassen

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2009/45Zak 2009, 36 Heft 2 v. 27.1.2009

WEG § 20 Abs 4, § 24 Abs 6, § 52 Abs 2 Z 1

Gem § 20 Abs 4 WEG hat der Verwalter für Erhaltungsarbeiten, die über die laufende Instandhaltung hinausgehen, und für größere Verbesserungsarbeiten mindestens drei Angebote einzuholen. Eine Pflicht des Verwalters, die Wohnungseigentümer über die eingeholten Angebote abstimmen zu lassen, folgt daraus nicht.

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