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Informationsrechte des nicht obsorgeberechtigten Elternteils - Umfang und Durchsetzung

RechtsprechungFamilienrechtZak 2009/31Zak 2009, 32 Heft 2 v. 27.1.2009

ABGB § 178

AußStrG § 79 Abs 2, § 110

Wenn trotz dessen Bereitschaft kein persönlicher Kontakt besteht, umfassen die Informations- und Äußerungsrechte des nicht obsorgeberechtigten Elternteils auch minderwichtige Angelegenheiten des Kindes. Im Rahmen seiner Informationsrechte kann dieser Elternteil die Übermittlung von Schulzeugnissen (hier: von Halbjahreszeugnissen) verlangen, wobei Zeugnisse für die Information über Begabungen, Neigungen, Interessen und Schwächen des Kindes aber keineswegs ausreichend sind.

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