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Schuldenregulierungsverfahren führt nicht immer zur Unterbrechung eines Unterhaltsverfahrens

RechtsprechungFamilienrechtZak 2009/28Zak 2009, 31 Heft 2 v. 27.1.2009

AußStrG § 25 Abs 1 Z 4, § 101 Abs 2

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 7, 8a, 187

Ein Außerstreitverfahren über den Antrag des unterhaltspflichtigen Elternteils auf (auch rückwirkende) Herabsetzung der Unterhaltsleistungen für sein minderjähriges Kind wird durch die Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens über das Vermögen des Unterhaltsschuldners nicht unterbrochen, sofern dem Schuldner die Eigenverwaltung zusteht. Ein Schuldenregulierungsverfahren wirkt bei Eigenverwaltung nur dann verfahrensunter-

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