AußStrG § 25 Abs 1 Z 4, § 101 Abs 2
KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 7, 8a, 187
Ein Außerstreitverfahren über den Antrag des unterhaltspflichtigen Elternteils auf (auch rückwirkende) Herabsetzung der Unterhaltsleistungen für sein minderjähriges Kind wird durch die Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens über das Vermögen des Unterhaltsschuldners nicht unterbrochen, sofern dem Schuldner die Eigenverwaltung zusteht. Ein Schuldenregulierungsverfahren wirkt bei Eigenverwaltung nur dann verfahrensunter-