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Taschengeld einer Behindertenwerkstätte - kein Eigeneinkommen des Unterhaltsberechtigten

RechtsprechungFamilienrechtZak 2009/26Zak 2009, 31 Heft 2 v. 27.1.2009

ABGB § 140

Ein Taschengeld in Höhe von 50 EUR pro Monat, das dem behinderten Unterhaltsberechtigten von der Behindertenwerkstätte, in der er tätig ist, ausgezahlt wird, mindert dessen Unterhaltsanspruch nicht. Der Vergleich mit einer intakten Familie spricht dafür, dass ein derart geringes Einkommen nicht auf den Unterhalt anzurechnen ist.

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