ABGB § 140
Die Privatnutzung des Firmenfahrzeugs durch den selbstständig erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen stellt einen die Unterhaltsbemessungsgrundlage erhöhenden Sachbezug bzw eine Privatentnahme dar. Bei der Bewertung eines Naturalbezugs können grundsätzlich die steuerrechtlichen Ansätze übernommen werden.