vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zustellmangel aufgrund des Fehlens einzelner Schriftstücke einer Rückscheinsendung

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2009/679Zak 2009, 419 Heft 21 v. 1.12.2009

ZPO § 292

ZustG § 22

Der Umstand, dass ein Rechtsanwalt die Vollständigkeit der ihm in einer Rückscheinsendung zugesandten Schriftstücke (hier: Verfahrenshilfebeschluss und Revision des Prozessgegners) nicht anhand der auch im Zustellnachweis angeführten Ordnungsnummern überprüft und das Fehlen eines Schriftstücks nicht zeitnah bekanntgibt, hat keine Zustellfiktion zur Folge, könnte sich aber auf die Bescheinigbarkeit des Zustellmangels auswirken. Ein Zustellmangel muss zumindest glaubhaft gemacht werden. Zweifel gehen zulasten der zustellenden Behörde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte