Am 29. 12. 2008 wurde im BGBl (I 2008/146) das 2. Sozialversicherungs-ÄnderungsG 2008 kundgemacht. Dieses Gesetz stellt ua klar, auf welche Beträge die Ausgleichszulagenrichtsätze und in Folge auch die Werte für die Ermittlung des Existenzminimums ab 1. 11. 2008 erhöht wurden. Zu den Beträgen siehe bereits Zak 2008/751, 432.