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Absolute Unzulässigkeit des Revisionsrekurses führt zur Unzulässigkeit der Beantwortung

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2009/608Zak 2009, 378 Heft 19 v. 3.11.2009

ZPO §§ 521a, 528 Abs 2 Z 2

AHG § 11

Der Revisionsrekurs gegen die Entscheidung des Rekursgerichts, die Abweisung eines Unterbrechungsantrags nach § 11 AHG durch das Erstgericht zur Gänze zu bestätigen, ist gem § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig.

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